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Rettungsgasse

Kommt es auf einer Autobahn oder mehrspurigen Schnellstraße zu einem Unfall, müssen die Helfer von Feuerwehr, Rettungsdienst und Polizei auf schnellstem Wege zum Unfallort gelangen. Hierfür ist die Bildung einer Rettungsgasse dringend notwendig. Deshalb gilt:

  • bilden sie bereits bei einem entstehenden Stau eine Rettungsgasse und seien sie damit Vorbild für andere Verkehrsteilnehmer
  • bei zwei Fahrspuren wird die Gasse in der Mitte gebildet. Fahrzeuge der linken Spur weichen nach links, Fahrzeuge der rechten Spur nach rechts aus.
  • bei drei oder mehr Fahrspuren wird die Gasse immer zwischen der ganz linken und den anderen Spuren gebildet
  • lassen sie zum Vordermann eine Fahrzeuglänge platz, um rangieren zu können
  • achten sie auf eine breite Gasse – die großen Fahrzeuge der Feuerwehr benötigen eine Durchfahrtsbreite von mindestens 3 Metern
  • schalten sie für Verkehrs- und Warnmeldungen das Autoradio ein
  • lassen sie die Gasse geöffnet, bis sich der Stau auflöst. Die Rettungsfahrzeuge kommen oftmals nicht gleichzeitig und benötigen viel Zeit zum Durchkommen. Auch Abschleppfahrzeuge nutzen die Rettungsgasse.
  • wenn nötig, darf der Standstreifen zur Bildung der Rettungsgasse befahren werden

 

pictogramm Gesetzliche Rauchmelderpflicht in Hessen

Nachstehend sind einige wichtige Informationen zu den betroffenen Räumen und Wohnungen die der gesetzlichen Rauchmelderpflicht in Hessen unterliegen, übersichtlich zusammengefasst.

§ 13 Brandschutz Punkt (5):
In Wohnungen müssen Schlafräume und Kinderzimmer sowie Flure, über die Rettungswege von Aufenthaltsräumen führen, jeweils mindestens einen Rauchwarnmelder haben.

Die Rauchwarnmelder müssen so eingebaut oder angebracht und betrieben werden, dass Brandrauch frühzeitig erkannt und gemeldet wird.

Die Eigentümer vorhandener Wohnungen sind verpflichtet, jede Wohnung entsprechend auszustatten.

Die Sicherstellung der Betriebsbereitschaft obliegt den unmittelbaren Besitzerinnen und Besitzern, es sei denn, die Eigentümer haben diese Verpflichtung übernommen.

Wie viele Rauchwarnmelder in Hessen werden pro Wohnung benötigt?

In den Rauchmelderpflichten für Hessen muss in allen Schlafzimmern, jedem Kinderzimmer und in Fluren über die Rettungswege von Aufenthaltsräumen führen, mindestens je ein Rauchwarnmelder eingebaut sein.

Die Rauchmelderpflicht gilt für folgende Gebäude: In Bestandsbauten, Neubauten und Umbauten

Für folgende Räume gilt die Rauchmelderpflicht: Für Schlaf- und Kinderzimmer sowie Flure, die als Rettungswege dienen.

Wo finde ich weiterführende Informationen zur Rauchmelderpflicht Hessen?

Die Rauchmelderpflichten für Hessen können in der Hessischen Bauordnung (HBO) unter §13 Brandschutz Punkt 5 nachgelesen werden.

 

 

Pictogramm Verhalten im Brandfall

Keine Panik - überlege ruhig und handle dann!

1. Die Feuerwehr rufen » Tel.: 112

  • Wer ruft an ?
  • Wo ist es passiert ?
  • Was ist passiert ?
  • Wie viele Menschen sind in Gefahr ?
  • Warten auf Rückfragen der Feuerwehr !

2. In Sicherheit bringen.

  • Wenn möglich, Flucht ins Freie
  • Bei Verrauchung des Treppenhauses, zurück in die Wohnung und Tür schließen (Gefahr durch giftigen Brandrauch)

3. Türen schließen

  • Bei Verlassen des Zimmers / der Wohnung Türen schließen wegen der Brandausbreitung

4. Löschversuche

  • Nur Löschversuche bei einem Entstehungsbrand unternehmen (Brandrauch beachten)

 

pictogramm Zwölf heiße Tipps der Feuerwehr

  • Vor dem Vergnügen kommen die Formalitäten: Vergessen Sie nicht, Ihr Feuer bei der dafür zuständigen Behörde anzumelden - Sie vermeiden so einen ärgerlichen Fehleinsatz der Feuerwehr, für den Sie unter Umständen kostenpflichtig sind.
  • Verwenden Sie nur trockene Pflanzenreste und unbehandeltes Holz - der Umwelt zuliebe. Kunststoffe wie Plastiktüten und Autoreifen aber auch andere Abfälle haben im Feuer nichts verloren.
  • Denken Sie daran, das Brennmaterial kurz vor dem Anzünden noch einmal umzuschichten, damit Ihr Feuer nicht zur Flammenfalle für Tiere wird.
  • Halten Sie wegen Rauch und Hitze ausreichend Sicherheitsabstand zu Gebäuden und Bäumen (mindestens 50 m) und zu Straßen (mindestens 100 m) ein. Beachten Sie die Hauptwindrichtung.
  • Seien Sie vorsichtig beim Anzünden. Brennbare Flüssigkeiten als Brandbeschleuniger bergen ein hohes Risiko.
  • Offenes Feuer muss grundsätzlich beaufsichtigt werden. Sorgen Sie dafür, dass das Feuer sich nicht unkontrolliert ausbreiten kann. Passen Sie auf kleine Kinder auf. Sie unterliegen schnell der Faszination des Feuers und unterschätzen die ihnen unbekannte Gefahr.
  • Brennen Sie nicht zuviel Material auf einmal ab, achten Sie auf Funkenflug.
  • Strohballen können sich allein durch die Hitzestrahlen entzünden und sind deshalb eine gefährliche Sitzgelegenheit.
  • Vermeiden Sie Rauchbelästigung durch zu feuchtes Material - Ihre Nachbarn werden es Ihnen danken.
  • Halten Sie eine Zufahrt für die Feuerwehr und den Rettungsdienst frei.
  • Etwaige Verbrennungen kühlen Sie sofort mit Wasser - so lange, bis die Schmerzen nachlassen. Bitte lassen Sie die Finger von so genannten Hausmitteln wie Mehl; sie stören die Heilung und führen zu schlimmen Narben. Bei größeren Verbrennungen alarmieren Sie den Notarzt.
  • Sollte Ihnen Ihr Feuer außer Kontrolle geraten, so zögern Sie nicht, sofort die Feuerwehr über Notruf 112 zu alarmieren.

 

 

pictogramm Elektrische Geräte im Haushalt

Technische Voraussetzungen:

  • Verwendung nur von CE- und VDE- (GS-) bzw. TÜV- (GS-) geprüften Elektrogeräten. (Elektrische Geräte müssen mit dem CE-Kennzeichen gekennzeichnet sein. Da diese Kennzeichnung keine Aussage über die Qualität des Produkts macht, sollten sie ein zusätzliches Prüfzeichen haben (z.B. VDE, TÜV, VDE-GS, TÜV-GS).
  • Der Fehlerstromschutzschalter (FI-Schalter) muß einwandfrei funktionieren.
  • Beachten Sie vor der Inbetriebnahme eines Elektrogerätes die Gebrauchsanweisung.

Elektrowärmegeräte:

  • Verwendung von Elektrowärmegeräten (z.B. Wasserkocher) möglichst mit Abschaltautomatik und Knickschutz am Zuleitungskabel.
  • Elektrowärmegeräte (z.B. auch Bügeleisen) stets auf eine feuerhemmende Unterlage und in ausreichendem Abstand von brennbaren Gegenständen stellen.
  • Betreiben Sie Elektrogeräte nur unter Aufsicht und schalten Sie diese nach Gebrauch ab. Am besten den Netzstecker ziehen.
  • Tauchsieder möglichst mit Schutztemperaturbegrenzer nur in feuerbeständigen Behältnissen (keine Kunststoffbehälter) und auf feuerfester Unterlage verwenden.

Fernsehgeräte:

  • Fernsehgeräte benötigen ausreichend Lüftung. Deshalb ist beim Schrankeinbau einen Mindestabstand seitlich von 15 cm und oberhalb von 20 cm einhalten.
  • Schalten Sie das Gerät immer völlig aus und belassen Sie es nicht im "Stand-by-Betrieb" (zusätzlich: Stromersparnis).
  • Vor allem ältere Geräte sind brandgefährdet - deshalb von einer Fachkraft überprüfen lassen.
  • Fällt das Bild auf der Fernsehmattscheibe zu einem waagrechten Strich zusammen, ist das Gerät sofort abschalten und der Netzstecker zu ziehen. Bei einem Brand Löschversuche nur seitlich am Gerät stehend vornehmen wegen der Gefahr einer Implosion bei älteren Röhrengeräten. Brennender oder schwelender Kunststoff sondert Atemgifte ab. Auf ausreichende Lüftung achten!

Elektrische Haushaltsgeräte:

  • Nur Elektrofachkräfte sollten Leitungen und Elektrogeräte installieren oder auch reparieren.
  • Wandsteckdosen nicht durch unzulässige Abzweigstecker erweitern.
  • Waschmaschinen, Trockner und Kühlschränke brauchen genügend Entlüftungsmöglichkeit » kein Zudecken der Lüftungsschlitze.
  • Reinigen Sie bei Wäschetrocknern regelmäßig das Flusensieb

 

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