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Achtung Hinweis Stand: 03.01.2023 Änderungen vorbehalten - Wird laufend aktualisiert -
 
Ausbildung in Deutschland


Die Ausbildungsinhalte sind in der Feuerwehrdienstvorschrift 2 (FwDV 2) bundeseinheitlich festgeschrieben und für Freiwillige Feuerwehren, Pflichtfeuerwehren, Werkfeuerwehren und Berufsfeuerwehren inhaltlich gleich. Für letztere können jedoch weitergehende länderspezifische Vorgaben existieren. Generell sind die Vorgaben der FwDV 2 nur als Minimalanforderungen zu betrachten. Für Werkfeuerwehren gibt es seit 2009 einen dualen Ausbildungsberuf, den Werkfeuerwehrmann.

Während die Truppausbildung meist in der Feuerwehr selbst (bzw. auf Kreisebene) durchgeführt wird, werden Weiterbildung und Spezialausbildungen in Landesfeuerwehrschulen durchgeführt, da hier auch die Infrastruktur einfacher und kostengünstiger herzustellen ist. So können Schüler auch mit Geräten arbeiten und üben, die in der eigenen Wehr nicht vorhanden sind.

Die Jugendfeuerwehr führt Kinder und Jugendliche an die Themenbereiche heran.

Lehrgänge


Die Ausbildung bei den Feuerwehren in Deutschland gliedert sich in drei Teile:

1. die dreiteilige Truppausbildung, die von jedem Feuerwehrmitglied zu durchlaufen ist, besteht aus Truppmannlehrgang (auch Grundausbildung genannt), der darauf aufbauenden Truppmann-2-Ausbildung sowie dem abschließenden Truppführerlehrgang.
2. die technische Ausbildung beinhaltet zusätzliche allgemeine Ausbildungen wie z.B. die Ausbildung zum Sprechfunker, Atemschutzgeräteträger (AGT) und Maschinisten oder Sonderausbildungen wie das Verhalten bei Gefahrguteinsätzen. In manchen Bundesländern sind die Lehrgänge Sprechfunker und/oder AGT in der Truppmannausbildung integriert.
3. die Führungsausbildung bildet Führungskräfte wie Gruppenführer und Zugführer (Feuerwehr) aus oder bildet sie für besondere Einsätze (z. B.: Gefahrguteinsätze) fort. Auch die Ausbildung zum Ausbilder gehört zu den Führungslehrgängen.
Für jeden Lehrgang existieren Mindestvoraussetzungen, so kann ein Gruppenführerlehrgang nur als Truppführer besucht werden, ein Zugführerlehrgang nur, wenn man bereits Gruppenführer ist.

 

Die Feuerwehrausbildung ist die spezifische Wissensgrundlage eines jeden Feuerwehrmitgliedes im aktiven Dienst.
Die durch die fortschreitende Technisierung zunehmenden Feuerwehraufgaben, ein immer größer werdendes Verkehrsaufkommen zu Land, zu Wasser und in der Luft, die Häufung von Gefahrenpotentialen in den Produktionsstätten und Großlagern sowie eine zunehmende Anzahl von Naturkatastrophen erfordern geeignete Geräte und moderne Fahrzeuge zur raschen und zielführenden Einsatzbewältigung. Gleichzeitig werden höhere Anforderungen an Mannschaften und Führungskräfte der Feuerwehr gestellt, da die Einsatzarbeit bei Bränden gefährlicher wird und die Zahl und Vielfalt von technischen Einsätzen Gefahrguteinsätzen steigt. (Quelle: Wikipedia)

Aufgaben der Feuerwehr

Die Feuerwehr ist eine Hilfsorganisation mit der Aufgabe bei Unfällen, Überschwemmungen und ähnlichen Ereignissen, zu leisten, d. h., Menschen, Tiere und Sachwerte zu retten, zu schützen und zu bergen. Oberste Priorität hat dabei das Retten. In Deutschland liegt die Zuständigkeit für die Regelung des abwehrenden Brandschutzes bei den Bundesländern, die entsprechende Brandschutzgesetze verabschiedet haben.

Da in den letzten Jahrzehnten die Zahl der Brände stark zurückgegangen ist, übernimmt die Feuerwehr zunehmend Aufgaben, die über die traditionelle Brandbekämpfung hinausgehen. Die Art der neu übernommenen Aufgaben und die Strukturen der Feuerwehren sind regional sehr unterschiedlich; so kann auch die Verhinderung von Umweltschäden Auslöser für einen Feuerwehreinsatz sein.

Eine einheitliche Notrufnummer für Polizei, Rettungsdienst und Feuerwehr wurde in allen 27 Mitgliedsstaaten der Europäischen Union im Dezember 2008 mit dem Euronotruf 112 eingerichtet. Welche Organisation (z.B.: Rettungsdienst, Feuerwehr) den Notruf jedoch entgegen nimmt, ist länderspezifisch. (Quelle: Wikipedia)

Durch den vorbeugenden Brandschutz sollen Brände verhindert und der Schutz vor Brandgefahren ermöglicht werden. Zum vorbeugenden Brandschutz gehören: die Stellungnahme im Baugenehmigungsverfahren, die Brandverhütungsschau und der Brandsicherheitsdienst. Die brandschutztechnische Stellungnahme im Baugenehmigungsverfahren soll den Zweck haben, der Entstehung und Ausbreitung von Bränden und anderen Schadensereignissen entgegenzuwirken. Es kommt im wesentlichen darauf an, ob genügend Flucht- und Rettungsmöglichkeiten gegeben sind. Weiterhin sollen Voraussetzungen für die Arbeit der Feuerwehr im Einsatz geschaffen werden: eine ausreichende Löschwasserversorgung, Aufstellflächen für Feuerwehrfahrzeuge, Anleitermöglichkeiten, Rauch- und Wärmeabzug sowie Wandhydranten oder automatische Löscheinrichtungen. Desweiteren wird in der Stellungnahme auf Brandabschnitte, Feuerschutztüren usw. geachtet.

Die Gefahrenverhütungsschau wird in regelmäßigen Abständen in brandgefährdeten Objekten, wie z.b.Industrieanlagen, Krankenhäusern und Kaufhäusern durchgeführt. Hierbei soll überprüft werden, ob genügend Flucht- und Rettungsmöglichkeiten vorhanden sind. Ob es bauliche Veränderungen gegeben hat und das Notausgänge und Feuerlöscher nicht verstellt sind. Die Lagerung von brennbaren und gefählichen Stoffen ist bei der Brandverhütungsschau von größter Bedeutung.

Der Brandsicherheitsdienst wird bei Veranstaltungen mit großen Menschenansammlungen (Theater, Konzerte usw.) gestellt. Bei Brandausbrüchen können so Entstehungsbrände bekämpft und erforderliche Einsatzkräfte alarmiert werden. Bei Besuchern kann eine Panik verhindert werden.

 

Unfallverhütung ist die Vorbeugung gegen einen körperlichen und materiellen Schaden im Feuerwehrdienst.

Was ist das Ziel der Unfallverhütungsvorschrift ?

Das Ziel der Unfallverhütungsvorschrift ist es, durch bestimmte Regeln und Ratschläge Unfälle zu vermeiden, um nicht erst aus Schaden klug zu werden.

Beispiele für die Anwendung der UVV :

- Tragen der Feuerwehrschutzkleidung

- Vernünftiger Umgang mit der feuerwehrtechnischen Einrichtung

- Einhalten bestimmter Regeln :

- Tragen einer Warnweste bei Dunkelheit

- Schlagende Schläuche nicht aufheben

- B-Strahlrohr nicht allein halten

- Alle Schäden und Mängel unverzüglich dem Leiter des Einsatzes melden etc.

- Richtige Anwendung der feuerwehrtechnischen Einrichtung

- Den Anweisungen des Gruppenführers folge leisten ( Nicht auf eigene Faust ! )

- Richtiges Einsetzen der Feuerwehrleute

- Eigensicherheit vor der Rettung von verunglückten Personen